Apoldaer Musiksommer

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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

I. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Apoldaer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Markt 1, 99510 Apolda (nachfolgend „Veranstalter“).

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

II. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren direkte Angehörige.

b) Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

c) Der Betreiber behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

  • bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • bei unlauterem Handeln oder
  • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum vom 01.04.2022 bis 17.07.2022 möglich.

e)  Die Teilnahme ist kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.

f) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

g) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

III. Durchführung und Abwicklung

a) Folgende Gewinne werden verlost:

     1. Hotelübernachtung für 2 Personen im 4-Sterne-Hotel "Am Schloß" in Apolda am 05.08. incl. freier Eintritt für das Konzert mit SARAH CONNOR

     2. Hotelübernachtung für 2 Personen im 4-Sterne-Hotel "Am Schloß" in Apolda am 06.08. incl. freier Eintritt für das Konzert mit SILBERMOND

    3. Hotelübernachtung für 2 Personen im 4-Sterne-Hotel "Am Schloß" in Apolda am 07.08. incl. freier Eintritt für den Schlagerabend mit HOWARD CARPENDALE, ELOY DE JONG und STEFANIE HERTEL

    4. Meet & Greet mit SILBERMOND für 2 Personen

    5. Party-Pakete der Apoldaer Vereinsbrauerei

    6. Partydosen Glockenhell der Apoldaer Vereinsbrauerei

b) Die beschriebenen Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen verlost.

c) Die Gewinner werden am Werktag nach Ende des Gewinnspiels ausgelost und innerhalb drei weiterer Werktage per E-Mail benachrichtigt; sie haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von einer Woche ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

d) Der Anspruch auf den Gewinn entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners liegen, erfolgen kann. Die Übermittlung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners heraus, dass der Gewinner nicht wie in den Teilnahmebedingungen angegeben über die notwendige Postadresse innerhalb Deutschlands verfügt, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

e) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

IV. Ausschluss der Teilnahme

a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

V. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere - jedoch nicht abschließend - das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

VI. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Bestimmung der Gewinner benutzt und anschlie-ßend vernichtet. Die Grundsätze der DSGVO werden eingehalten. Weitergehende Informationen unter Datenschutzerklärung.

VII. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und              -begrenzungen:

a) Eine Haftung des Veranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Haftet der Veranstalter gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste.

b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde.

c) Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

VIII. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.