Apoldaer Musiksommer

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Jugendschutz

Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widmen wir unsere besondere Aufmerksamkeit.

Wir achten daher bei allen Veranstaltungen auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, welche vom Ordnungsdienst überprüft werden.

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich bis 24:00 Uhr nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Bitte nutzen Sie ggf. das Formular.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich bis 24:00 Uhr ohne eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.

Am ausgewiesenen Sanitätspunkt des DRK ist für Kinder und Eltern eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die dort tätigen Einsatzkräfte unterstützen Sie gern bei Bedarf.